Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechend den Bestimmungen des § 273 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 (Handelsgesetzbuch)


Artikel I

Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages über die Zurverfügungstellung von Übersetzungen,  Dolmetschleistungen oder  anderen damit zusammenhängenden Dienstleistungen (weiter nur „Vertrag“) zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter, sofern es im Vertrag nicht ausdrücklich anders festgehalten ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für beide Vertragsseiten verpflichtend.

1.2 Gegenstand der Erfüllung sind die Dienstleistungen, die als Gegenstand des Unternehmens des Anbieters Renata Štaudová, Kennnummer 15010694 („Agentura P“), Dašická 1757, 530 03 Pardubice, Tschechische Republik, angegeben sind, vor allem das Anfertigen von Übersetzungen, die Zurverfügungstellung von Dolmetschleistungen sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen zu den im Vertrag angegebenen Bedingungen (weiter nur „Auftrag“).  

1.3 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter entsteht auch, wenn kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wird und zwar auf der Grundlage der schriftlichen Bestellung (weiter nur „Bestellung“), welche  beide Seiten bestätigt (akzeptiert) haben. Diese Bestellung ist verbindlich und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ihr untrennbarer Bestandteil.

1.4 Die Bestellung muss alle in Punkt 1.5 angegebenen Angaben enthalten und an die Adresse des Anbieters (siehe Punkt 1.2) oder per E-Mail an die Adresse info@agentura-p.cz geschickt werden. Alternativ kann der Auftraggeber auf der Internetseite des Anbieters das Bestellformular ausfüllen und abschicken. Die offizielle Internetseite des Anbieters ist www.agentura-p.cz .

1.5 Die Bestellung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • die genaue Korrespondenzadresse (und die Rechnungsanschrift, sofern sie sich von der Korrespondenzadresse unterscheidet)  

  • die Kennnummer und die Steuer-Kennnummer  

  • den Kontakt zu einer Person, welche berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers zu handeln  

  • die Spezifizierung der Übersetzung oder der Dolmetschleistung (ergänzende Dienstleistungen)  

  • den gewünschten oder vorher abgesprochenen Abgabetermin der Übersetzung oder  der Dolmetschleistung   

  • den Verwendungszweck der gewünschten Übersetzung, sofern diese Information für die Auftragserfüllung durch den Anbieter wichtig ist (vor allem bei Texten, die zur öffentlichen Präsentation oder zur Publikation bestimmt sind)  

  • weitere Wünsche bezüglich der Bearbeitung des Textes (Korrekturen)  

  • Wünsche bezüglich des Layouts  

  • den Kontakt zu einer Person, mit der Fachterminologie und Abkürzungen konsultiert werden können  

  • Stempel und Unterschrift (bei einer elektronischen Bestellung sind Unterschrift und Stempel nicht enthalten, der Anbieter ist aber berechtigt, eine gedruckte Bestellung mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers nachträglich anzufordern).  

1.6  Die Bestellung muss vom Anbieter bestätigt werden. Mit der schriftlichen Bestätigung gilt der Vertrag als abgeschlossen. Die nachträgliche Forderung des Anbieters nach  der Zusendung einer schriftlichen, mit Stempel und Unterschrift versehenen Bestellung (siehe Punkt 1.5) hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des abgeschlossenen Vertrages.

1.7 Bei Interesse erstellt der Anbieter auf der Grundlage einer zugesandten Bitte des Auftraggebers ein unverbindliches und unentgeltliches Preisangebot, einschließlich eines Zeitplans.

1.8 Der Anbieter trägt keinerlei Verantwortung für eventuelle Folgen, welche durch die Verletzung des Autorenrechts bei der Erfüllung des durch den Auftraggeber erteilten Auftrags entstehen.  

Artikel II

Übersetzungen

2.1 Allgemeine Bestimmungen

2.1.1 Der Anbieter verpflichtet sich, unter Erfüllung der hier angegebenen Bedingungen die Übersetzung im vertraglich vereinbarten Umfang und zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen in der vereinbarten Zeit anzufertigen und sie auf vereinbarte Art und Weise dem Auftraggeber zu übergeben.

2.1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die angefertigte Übersetzung zum vereinbarten Termin zu übernehmen und dem Anbieter den Endpreis für die Erfüllung des Auftrages entsprechend den Bestimmungen des Artikels V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen.

2.1.3 Der Anbieter berechnet dem Auftraggeber den Grundtarif und legt das übliche Zeitlimit fest, sofern es sich beim Ausgangstext (Quelltext) um einen üblichen, verständlichen, gut lesbaren Text mit einem einfachen Layout in einem der standardmäßigen Dateiformate handelt. Wenn es sich um einen Text oder ein Dateiformat (z.B. PDF) mit einem anspruchsvolleren Layout handelt, ist der Anbieter berechtigt, einen späteren Abgabetermin zu fordern oder einen Aufschlag zu berechnen. Falls der Quelltext dem Anbieter bereits vor dem Arbeitsbeginn zur Verfügung steht, ist er verpflichtet, den Auftraggeber über den erhöhten Schwierigkeitsgrad zu informieren und die entsprechenden Bedingungen zu vereinbaren (späterer Termin, Preis für das Layout usw.). Wenn der Gesamttext dem Anbieter vor Arbeitsbeginn nicht zur Verfügung steht und sich der höhere Schwierigkeitsgrad erst im Laufe der Arbeit herausstellt, ist er berechtigt, eine Verschiebung des Termins zu fordern oder einen Aufschlag für die geleistete Arbeit zu berechnen.

2.1.4 Erst mit der vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises geht das Besitzrecht an der Übersetzung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises befindet sich die Übersetzung im Besitz des Anbieters.

2.1.5 Falls es sich um eine Autorenübersetzung im Sinne des Autorengesetzes handelt, also um ein Autorenwerk, dass durch die schöpferische Arbeit eines anderen Werkes entstanden ist, gelten für die Vertragsseiten außerdem die Bestimmungen des Autorengesetzes (Gesetz Nr. 121/2000).

2.2 Übergabe- und Übernahmetermin der Übersetzung

2.2.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die Annahme der Nachfrage oder Bestellung unmittelbar nach dem Erhalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Arbeitszeit zu bestätigen.

2.2.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angefertigte Übersetzung zum vereinbarten Termin zu übernehmen und zwar so, wie es in der Bestellung oder im schriftlichen Vertrag angegeben ist.

2.2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter die Annahme der angefertigten Übersetzung unmittelbar nach dem Erhalt zu bestätigen.  

2.2.4 Bestätigt der Auftraggeber nicht die Annahme der Übersetzung und mahnt er nicht schriftlich innerhalb von 24 Stunden nach Verstreichen des Termins die Übergabe der vereinbarten Übersetzung an, geht der Anbieter davon aus, dass der Auftraggeber die Übersetzung ordnungsgemäß und rechtzeitig erhalten hat.  

2.2.5 Erhält der Anbieter eine berechtigte schriftliche Mahnung, so ist er verpflichtet, die Übersetzung unmittelbar nach dem Erhalt dieser Mahnung abzuschicken.

2.2.6 Mahnt der Auftraggeber die Übergabe der angefertigten Übersetzung an und beweist der Anbieter, dass diese zum vereinbarten Termin auf die vereinbarte Art und Weise abgeschickt wurde, handelt es sich nicht um eine verspätete Lieferung der Übersetzung.

2.2.7 Sollte der Auftraggeber die Übernahme der ordnungsgemäß durchgeführten Übersetzung ohne einen gewichtigen, von beiden Seiten schriftlich anerkannten  Grund ablehnen, wird die Übersetzung als termingerecht übergeben angesehen. Der Anbieter hat dann das Recht eine Rechnung auszustellen, die der Auftraggeber bezahlen muss.

2.3 Rechte und Pflichten

2.3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter den Verwendungszweck der Übersetzung mitzuteilen. Dabei geht es vor allem um eventuelle öffentliche Präsentationen oder Publikationen der Endübersetzung (in Druckmedien oder im Internet) und um die  juristische Verwendung der Endübersetzung (z.B. die Verwendung eines Vertrages zu einer Rechtshandlung) bzw. um andere Verwendungen, welche entsprechende Korrekturen erforderlich machen, sowie um die Verwendung im Sinne des Autorengesetzes.

2.3.2 Falls dem Anbieter dieser Zweck nicht mitgeteilt wird, gilt, dass die Übersetzung für einen allgemeinen Zweck und nicht zur Publikation bestimmt ist. Spätere Reklamationen aus Gründen, die mit dem Verwendungszweck der Übersetzung zusammenhängen, bleiben in diesem Fall unberücksichtigt.

2.3.3 Wenn der Auftraggeber die Übersetzung zur Publikation oder zu einem anderen nicht allgemeinen Zweck verwenden möchte (siehe Punkt 2.3.1), müssen die entsprechenden Korrekturen Teil der Bestellung sein.

2.3.4 Wenn der zu übersetzende Quelltext Fachausdrücke, eine Spezialterminologie, weniger bekannte Abkürzungen usw. enthält, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter eine Liste mit den entsprechenden Ausdrücken in der gegebenen Sprache zu übergeben und ihm Hilfsmaterialien mit der genehmigten Terminologie (Referenztexte) zur Verfügung zu stellen oder ihm die Konsultation dieser Terminologie mit einer verantwortlichen Person des Auftraggebers zu ermöglichen. Falls der Auftraggeber dem nicht nachkommt, bleiben eventuelle spätere Reklamationen bezüglich der Terminologie unberücksichtigt.  

2.3.5 Der Auftraggeber hat dem Anbieter mitzuteilen, ob er eine Umgestaltung des Layouts wünscht. Falls ja muss die Art der Layout-Umgestaltung schriftlich spezifiziert werden. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, bleiben eventuelle spätere Reklamationen bezüglich der Layout-Gestaltung unberücksichtigt.  

2.3.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über alle Umstände zu informieren, die die Bezahlung der angefertigten Übersetzung negativ beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist vor allem verpflichtet, den Anbieter darüber zu informieren, wenn die Entscheidung über eine Konkurserklärung getroffen wurde oder er in die Liquidierung getreten ist.

2.4 Reklamation

2.4.1 Die Übersetzung ist mangelhaft, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit der Bestellung (z.B. bezüglich des Umfangs oder der Layout-Gestaltung) oder nicht in der entsprechenden Qualität durchgeführt wurde.

2.4.2 In den übrigen Fällen wird davon ausgegangen, dass die Übersetzung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

2.4.3 Die Reklamation kann geltend gemacht werden, in dem sich der Auftraggeber persönlich, per Fax, per E-Mail oder über den klassischen Postweg an die in Abs. 1.2 bzw. in Abs. 1.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene Adresse wendet. In der Reklamation muss der Grund der Reklamation spezifiziert und Charakter und Umfang der Mängel beschrieben sein; eventuell muss auch eine Lösung vorgeschlagen werden.  

2.4.4 Sofern der Anbieter die Reklamation als berechtigt ansieht, sorgt er unverzüglich auf eigene Kosten für die entsprechenden Korrekturen. In so einem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass in einer Höhe von bis zu 10 % des Preises der Übersetzung.

2.4.5 Wenn der Anbieter die Reklamation als berechtigt anerkennt und der Auftraggeber die Korrektur durch den Anbieter nicht akzeptiert, wird dem Auftraggeber ein Preisnachlass eingeräumt, der dem Umfang der Mängel entspricht.

2.4.6 Falls zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ein Streit über die Berechtigung der Reklamation oder über die Höhe des Preisnachlasses entsteht, verpflichten sich beide Seiten, den Streit außergerichtlich zu lösen und zwar durch ein Sachverständigengutachten eines unabhängigen Übersetzers, welcher in gegenseitigem Einverständnis aus dem beim zuständigen Gericht geführten Verzeichnis der Gerichtsübersetzer und –dolmetscher ausgewählt wird, oder eines Muttersprachlers, auf den sich beide Seiten verständigen. Mit dem geschätzten Preis des Sachverständigengutachtens müssen beide Seiten noch vor der Durchführung dieses Gutachtens vertraut gemacht werden.  

2.4.7 Die Vorauszahlung für die Anfertigung des Sachverständigengutachtens entsprechend Punkt 2.4.6 müssen sich Auftraggeber und Anbieter teilen; jeder von ihnen zahlt 50% der entsprechenden Kosten. Die Endabrechnung der Kosten ist von der Beurteilung der Reklamation im Rahmen des Reklamationsverfahrens abhängig. Falls die Reklamation im Sachverständigengutachten als unberechtigt angesehen wird, muss der Auftraggeber die Kosten für die Erstellung des Gutachtens bezahlen.

2.4.8 Der unabhängige Übersetzer beurteilt die Qualität der Übersetzung durch einen Vergleich mit dem Quelltext (auf keinen Fall wird der Zieltext alleine beurteilt). Die Höhe des Preisnachlasses wird auf der Grundlage dieses Sachverständigengutachtens festgelegt.

2.4.9 Für einen durch mangelhafte Übersetzung eventuell verursachten Schaden kommt der Anbieter auf, und zwar maximal in der Höhe des Preises der Übersetzung.

2.4.10 Der Auftraggeber muss die aus der mangelhaften Arbeit erwachsenen Ansprüche beim Anbieter ohne unnötige Verzögerung geltend machen, nachdem er sie festgestellt hat, spätestens aber binnen 5 Kalendertagen nach der Übernahme der Übersetzung.  

2.4.11 Die Ansprüche erlöschen, wenn die Reklamation verspätet geltend gemacht wird.

2.4.12 Die Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Rechnung, welche für die reklamierte Dienstleistung ausgestellt wurde (das gilt auch für andere Bezahlformen).

Artikel III

Dolmetschen

3.1 Allgemeine Bestimmungen

3.1.1 Der Anbieter verpflichtet sich, Dolmetschleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang und zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen (entsprechend der bestätigten Bestellung) zur Verfügung zu stellen und zwar in den vorgegebenen Sprachen, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.

3.1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Anbieter den Endpreis für das Dolmetschen entsprechend den Bestimmungen des Artikels V. dieser Geschäftsbedingungen zu bezahlen.

3.1.3 Der Anbieter stellt die Dolmetschleistung mit Hilfe eines Dolmetschers zur Verfügung.  

3.1.4 Der Auftraggeber, oder eine von ihm beauftragte Person, hat dem Anbieter  unmittelbar nach der Realisierung des Dolmetschens die Zurverfügungstellung der Dienstleistung und deren ordnungsgemäßen Verlauf zu bestätigen. Falls vonseiten des Auftraggebers keine Bestätigung erfolgt, geht der Anbieter davon aus, dass das Dolmetschen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt ist.

3.1.5 Wenn der Auftraggeber ohne einen gewichtigen und schriftlich von Auftraggeber und Anbieter anerkannten Grund die ordnungsgemäße Bestellung der Dolmetschleistung widerruft, muss er Stornogebühren in der in Punkt 6.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Höhe bezahlen.

3.2 Rechte und Pflichten

3.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter den Zweck der Dolmetschleistung mitzuteilen. Falls das Dolmetschen protokolliert wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter mitzuteilen, auf welche Art und zu welchem Zweck das Protokoll verwendet wird.

3.2.2 Wird dem Anbieter der Zweck der Dolmetschleistung nicht mitgeteilt, werden spätere Reklamationen, deren Gründe damit zusammenhängen, nicht berücksichtigt.

3.2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter spätestens 5 Kalendertage vor dem Dolmetschtermin das Dolmetschprogramm und die dazugehörigen Texte zur Verfügung zu stellen, damit sich der Dolmetscher vorbereiten kann. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, bleiben eventuelle Reklamationen bezüglich der vom Dolmetscher verwendeten Terminologie unberücksichtigt.  

3.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über alle Umstände zu informieren, die die Bezahlung der durchgeführten Dienstleistung negativ beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist vor allem verpflichtet, den Anbieter darüber zu informieren, dass die Entscheidung über eine Konkurserklärung getroffen wurde oder er in die Liquidierung getreten ist.

3.2.5 Der Anbieter trägt keine Verantwortung für die eventuellen Folgen einer Autorenrechtsverletzung durch die Schuld des Auftraggebers.

3.2.6 Der Anbieter und der Dolmetscher werden alle mit der Dolmetschleistung in Verbindung stehenden Informationen und Materialien als streng vertraulich ansehen.

3.2.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher Arbeiten zu verlangen, die über den Rahmen der Bestellung hinausgehen, wie z.B. die Anfertigung eines schriftlichen Protokolls, eine schriftliche Übersetzung oder Dienstleistungen als Führer und Organisator.

3.2.8 Der Dolmetscher ist verpflichtet, der Art der Dolmetschleistung entsprechend angemessen  zurechtgemacht und gekleidet zu sein. Der Dolmetscher arbeitet entsprechend den üblichen professionellen Konventionen und übt die Arbeit nach seinem besten Wissen und Gewissen aus.

3.2.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Bedingungen für das Dolmetschen zu schaffen. Der Dolmetscher darf in einer  inakzeptablen Atmosphäre oder unter Bedingungen, die für die Ausübung des Dolmetschberufes unwürdig sind, aus physischen, psychischen oder ethischen Gründen die Arbeit verweigern.

3.3 Anfahrt, Unterkunft und Verpflegung

3.3.1 Als Arbeitstag des Dolmetschers werden 8 Stunden angesehen, einschließlich aller Unterbrechungen und Pausen.

3.3.2 Für die Zeit, die der Dolmetscher für die Fahrt benötigt oder auf irgendeine andere Art in Zusammenhang mit dem Dolmetschen verbringt, darf der Anbieter den gleichen Tarif berechnen wie für das eigentliche Dolmetschen.

3.3.3 Falls sich der Auftraggeber nicht um den Transport des Dolmetschers zum Ort des Dolmetschens kümmert, muss er dies dem Anbieter in schriftlicher Form rechtzeitig mitteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter die Fahrtkosten des Dolmetschers, einschließlich eines Taschengeldes, in voller Höhe entsprechend den gültigen Vorschriften zu erstatten.

3.3.4 Falls der Dolmetscher bei der Erfüllung seines Auftrags, einschließlich der Fahrt zum und vom Ort des Dolmetschens, eine oder mehrere Nächte außerhalb seines ständigen Wohnsitzes verbringt, ist der Auftraggeber verpflichtet, für die Unterbringung des Dolmetschers zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dolmetscher in einem möblierten Ein-Bettzimmer unterzubringen. Wenn so eine Unterbringung nicht möglich sein sollte, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Anbieter darüber rechtzeitig schriftlich zu informieren und um die schriftliche Zustimmung des Dolmetschers zur Ersatzunterkunft zu bitten.

3.3.5 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Dolmetscher im Verlauf des Dolmetschens eine mindestens dreißigminütige Verpflegungs- und Ruhepause eingeräumt wird, und zwar spätestens nach einer Zeit von vier Stunden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Verpflegung des Dolmetschers entsprechend den üblichen Gepflogenheiten und gültigen Vorschriften für Verpflegungsaufwendungen zu sorgen.

3.4 Reklamation

3.4.1 Das Dolmetschen ist mangelhaft, wenn es nicht mit der Bestellung übereinstimmt oder nicht in der entsprechenden Qualität durchgeführt wurde.

3.4.2 Die Reklamation kann geltend gemacht werden, in dem sich der Auftraggeber persönlich, per Fax, per E-Mail oder über den klassischen Postweg an die in Abs. 1.2 bzw. in Abs. 1.4 dieser Geschäftsbedingungen angegebene Adresse wendet. In der Reklamation muss der konkrete Grund angegeben  und Charakter und Umfang der Mängel beschrieben sein; gegebenenfalls kann die Reklamation durch eine Video- oder Audioaufzeichnung belegt werden.  

3.4.3 Wenn der Anbieter die Reklamation als begründet ansieht, wird dem Auftraggeber ein Preisnachlass gewährt, der dem Umfang der Mängel entspricht.

3.4.4 Falls zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber ein Streit über die Berechtigung der Reklamation oder über die Höhe des Preisnachlasses entsteht, verpflichten sich beide Seiten, den Streit außergerichtlich zu lösen und zwar durch das Sachverständigengutachten eines unabhängigen Dolmetschers, der übereinstimmend von beiden Seiten ausgewählt wurde. Die Höhe des Preisnachlasses  wird auf der Grundlage dieses Gutachtens festgelegt.

3.4.5 Die Vorauszahlung für die Anfertigung des Sachverständigengutachtens müssen sich Auftraggeber und Anbieter teilen; jeder von ihnen zahlt 50% der entsprechenden Kosten. Die Endabrechnung der Kosten ist von der Beurteilung der Reklamation im Rahmen des Reklamationsverfahrens abhängig. Falls die Reklamation im Sachverständigengutachten als unberechtigt angesehen wird, muss der Auftraggeber die Kosten für die Erstellung des Gutachtens bezahlen.

3.4.6 Für einen durch mangelhaftes Dolmetschen eventuell verursachten Schaden kommt der Anbieter auf, und zwar maximal in der Höhe des Preises der Dolmetschleistung.

3.4.7  Der Auftraggeber muss die aus der mangelhaften Arbeit erwachsenen Ansprüche beim Anbieter sofort nach der Beendigung des Dolmetschens ohne unnötige Verzögerung geltend machen, spätestens aber binnen 5 Kalendertagen nach dem Dolmetschtermin.  

3.4.8 Die Ansprüche erlöschen, wenn die Reklamation verspätet geltend gemacht wird.  

3.4.9 Die Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der Rechnung, welche für die reklamierte Dienstleistung ausgestellt wurde (das gilt auch für andere Bezahlformen)

Artikel IV

Preise

4.1 Die Preise sämtlicher Dienstleistungen sind Vertragspreise und werden zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter schriftlich ausgehandelt. Die Festlegung der Preise erfolgt entweder im Vertrag oder im Preisangebot, welches der Auftraggeber in seiner schriftlichen Bestellung bestätigt.

4.2 Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer angegeben.

4.3 Die Preise für die Übersetzungen werden unter Beachtung der folgenden Kriterien festgelegt:

  • die Art der Übersetzung (normale / durch einen beeidigten Übersetzer) 

  • die Sprachkombination 

  • der Schwierigkeitsgrad des Textes 

  • die Qualität des Quelltextes 

  • der gewünschte Abgabetermin 

4.4 Der Preis für das Dolmetschen wird vor allem durch die Art des Dolmetschens und durch die Sprachkombination beeinflusst.

4.5 Bei Übersetzungen und Korrekturen ist die Abrechnungseinheit 1 Normseite in der Zielsprache, bei Gerichtsübersetzungen gegebenenfalls 1 Normseite, siehe Punkt 4.8. Eine Normseite besteht aus 1800 Zeichen, die Zwischenräume mit eingerechnet.

4.6 Wenn der Quelltext in Druckform vorliegt oder das Dateiformat des Quelltextes die elektronische Bestimmung der Normseitenzahl nicht gestattet, wird zur Preisberechnung die Normseitenzahl des beigelegten Textes zur Hilfe genommen. In diesem Fall beruht das Preisangebot auf einer manuellen Schätzung der Normseitenzahl, aber die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Anzahl der Normseiten im übersetzten Text (in der Zielsprache).

4.7 Das abgerechnete Minimum beträgt 1 Normseite des übersetzten Textes (in der Zielsprache), sofern es nicht im Vertrag oder in der Bestellung anders vereinbart wurde.

4.8 Bei beglaubigten Übersetzungen wird der Preis nach der Anzahl der Normseiten der fertigen Übersetzung berechnet, wobei immer auf eine ganze Normseite des übersetzten Textes aufgerundet wird.

4.9 Der Anbieter hat das Recht, für Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen, für Übersetzungen und Abschriften von Ton- und Videoaufzeichnungen, für Übersetzungen schlecht lesbarer Vorlagen oder  für Expressübersetzungen (mehr als 6 Normseiten des Ausgangstextes pro Arbeitstag) Preisaufschläge zu berechnen.  

4.10 Der Auftraggeber hat das Recht, bei großen Aufträgen einen Preisnachlass zu fordern. Der eventuelle Preisnachlass muss vor dem Beginn der Erfüllung mit dem Anbieter schriftlich vereinbart werden.

Artikel V

Zahlungsbedingungen

5.1 Dokumentiert wird die Bezahlung des realisierten Auftrags durch die vom Anbieter ausgestellte Rechnung (Steuerbeleg), auf welcher auch das Fälligkeitsdatum vermerkt ist. Die Rechnung wird nach 14 Tagen fällig, sofern es im Vertrag nicht anders festgelegt wurde.

5.2 Der Anbieter ist berechtigt, dem Auftraggeber im Rahmen der Übergabe der fertigen Arbeit bzw. nach der Beendigung der Dolmetschleistung die Rechnung auszustellen.

5.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei umfangreicheren Aufträgen oder aus anderen gewichtigen Gründen dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeit oder im Verlauf der durchgeführten Arbeiten eine Vorauszahlungsrechnung auszustellen. Das Fälligkeitsdatum ist auf der Rechung vermerkt.

5.4 Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung des Auftrages in Verzug geraten, so ist er verpflichtet, dem Anbieter für jeden angefangenen Verzugstag (Kalendertag) eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % der Schuldsumme zu bezahlen.

Artikel VI

Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz

6.1 Jede der Vertragsseiten hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach dem Vertragsabschluss unüberwindbare Hindernisse auftreten, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern.

6.2 Die Vertragsseite ist dazu verpflichtet, der anderen Vertragsseite den Rücktritt vom Vertrag schriftlich mitzuteilen, und das unverzüglich nachdem sie von den Hindernissen, welche die Erfüllung der Verpflichtung verhindern, erfahren hat.  

6.3 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag (oder von der Bestellung) über die Übersetzung (oder die Korrektur) zurück, so ist er verpflichtet, die nachweislich entstandenen Kosten zu bezahlen und zwar in einer Höhe, welche dem Preis des bereits übersetzten Teils (bzw. dem Gesamtpreis der Übersetzung, wenn die Übersetzung schon fertig ist) entspricht.

6.4 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag (von der Bestellung) über die Dolmetschleistung zurück, so ist er verpflichtet, Stornogebühren entsprechend der folgenden Tabelle zu zahlen:

 

mehrstündiges oder eintägiges Dolmetschen

mehrtägiges Dolmetschen

Der Rücktritt vom Auftrag erfolgt am Tag der Veranstaltung oder einen Tag davor.

100%

- 1. Tag 100%

- für jeden weiteren Dolmetschtag 50%

Der Rücktritt vom Auftrag erfolgt 2 bis 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.

50%

50%

Der Rücktritt vom Auftrag erfolgt früher als 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung.  

0%

0%

6.5 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch Verletzung des abgeschlossenen Vertrages entstanden sind, sofern die Gründe dafür auf höhere Gewalt zurückzuführen sind und somit die Verletzung durch den Anbieter bei aller Sorgfalt nicht verhindert werden konnte.  

6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter darüber zu informieren, wenn der übersetzte Text abgedruckt oder auf eine andere Art veröffentlicht werden soll. Falls er dem nicht nachkommt, erlischt sein Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eventueller Fehler im übersetzten Text.

Artikel VII

Vertraulichkeit des Vertrages

7.1 Die Vertragsseiten sehen alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder im Zusammenhang mit seiner Erfüllung in Erfahrung gebrachten Angaben über die andere Seite als Geschäftsgeheimnis an (entsprechend § 17 und folg. des Gesetzes Nr. 513/1991 des Tschechischen Gesetzblattes in der zurzeit gültigen Fassung). Sie werden diese Informationen ohne schriftliche Zustimmung der zweiten Vertragsseite keinem Dritten mitteilen und auf wirksame Weise sicherstellen, dass es nicht zum Missbrauch dieser Informationen kommt. Die Schweigepflicht gilt weitere fünf (5) Jahre nach dem Erlöschen des Vertrages.

7.2 Die angestellten Übersetzer und Dolmetscher des Anbieters, die mit dem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen haben, werden nicht als Dritte angesehen. Der Anbieter muss diese Personen zur Vertraulichkeit und Datensicherheit im Sinne des vorhergehenden Abschnitts verpflichten.

7.2 Als Geschäftsgeheimnis im Sinne des vorhergehenden Punktes gelten nicht die Informationen, welche nachweislich wenigstens eine der folgenden Eigenschaften haben:

a) die Information war vor der Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich

b) die Information muss aufgrund einer gültigen Rechtsvorschrift und/oder der Entscheidung eines verantwortlichen Gerichts oder einer berechtigten staatlichen Behörde einer dritten Seite mitgeteilt werden

Artikel VIII

Abschließende Bestimmungen

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Anbieters keinen Direktkontakt mit dem Übersetzer oder Dolmetscher aufzunehmen.

8.2 Für den Fall, dass es mit der Zustimmung des Anbieters zum Kontakt zwischen Auftraggeber und Übersetzer oder Dolmetscher kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, mit dem Übersetzer oder Dolmetscher keine Angelegenheiten bezüglich der Geschäftsbedingungen des realisierten Auftrags zu besprechen.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter über eventuelle neue Vereinbarungen mit dem Übersetzer oder Dolmetscher zu informieren.  

8.4 Im Falle einer Verletzung der in den Punkten 8.1 bis 8.3 angegebenen Pflichten, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 000 Kč für jede einzelne Verletzung zu bezahlen, und zwar auch dann, wenn der Auftrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, wobei das Recht des Anbieters auf Schadensersatz für den durch die Verletzung zugefügten eventuellen Schadens unberührt bleibt.  

8.5 Diese Geschäftsbedingungen treten am 1. 10. 2010 in Kraft.