Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen (Übersetzungen mit einem „runden Stempel“) werden von beeidigten Übersetzern/Dolmetschern für Ämter, staatliche Institutionen, Gerichte, in Geschäftskontakt stehende Firmen usw. angefertigt.


Die 3 unverzichtbaren Bestandteile der beglaubigten Übersetzung

  • das Originaldokument bzw. seine amtlich beglaubigte Kopie (wird von einem Notar oder vom Stadtamt angefertigt)
  • die eigentliche Übersetzung in der gewünschten Sprache
  • der Beglaubigungsstempel (Klausel) des beeidigten Übersetzers/Dolmetschers, welcher bestätigt, dass die Übersetzung mit dem Text des beiliegenden Dokumentes übereinstimmt

Tipp für Sie!

Da alle Dokumente der beglaubigten Übersetzung mit einem Siegel versehen werden (einschließlich der Originalvorlage) und man sie somit nicht voneinander trennen kann, empfehlen wir, noch vor dem Bestellen der Übersetzung eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Originaldokumentes anfertigen zu lassen. 

Tipp für Sie!

Was tun, um so schnell wie möglich eine beglaubigte Übersetzung zu erhalten? Sie können das Dokument einscannen und uns per E-Mail zuschicken. Das Original (die amtlich beglaubigte Kopie) übergeben Sie uns dann nachträglich.

Unsere Dienstleistungen für ihre Bedürfnisse

Eine beglaubigte Übersetzung kann praktisch von jedem Dokumententyp bzw. von der amtlich beglaubigten Kopie angefertigt werden. Am häufigsten werden allerdings die folgenden Dokumente beglaubigt:

  • Zeugnisse, Diplome, Zertifikate
  • Geburtsurkunden, Sterbeurkunden
  • Heiratsurkunden, Scheidungsurteile
  • Erbscheine, Testamente
  • Vollmachten, Ehrenerklärungen
  • Gerichtsurteile, notarielle Urkunden
  • Auszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen über Schuldenfreiheit
  • Konzessionsurkunden, Gewerbescheine, Auszüge aus dem Handelsregister
  • Arbeitsverträge, Studienbestätigungen
  • Gründerverträge, Gesellschafterverträge

Neben den beglaubigten („offiziellen“) Übersetzungen können wir Ihnen diese weiteren Dienstleistungen anbieten:

  • eine amtlich beglaubigte Fotokopie des Originaldokuments – es reicht, wenn Sie uns das Originaldokument geben; sie erhalten es später von uns zurück
  • Gerichtsdolmetschen bei notariellen Akten, Trauungszeremonien usw.
  • Kopie der beglaubigten Übersetzung eines Dokuments – falls Sie die beglaubigte Übersetzung in mehreren Anfertigungen benötigen, reicht es, uns die entsprechende Anzahl amtlich beglaubigter Fotokopien des Originals zu geben (z.B. brauchen wir für 3 Kopien der beglaubigten Übersetzung 3 amtlich beglaubigte Fotokopien des Originaldokuments)
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Preise

Die kleinste Abrechnungseinheit ist 1 Normseite (NS), das sind 1800 Zeichen, einschließlich der Zwischenräume.

Übersetzungen aus einer Fremdsprache in die tschechische Sprache

Kategorie 1

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Ukrainisch, Ungarisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
450 Kč

Kategorie 2

Bosnisch, Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnland, Lettisch, Litauisch, Kroatisch, Makedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Serbisch, Slowenisch, Schwedisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
590 Kč

Kategorie 3

Arabisch, Vietnamesisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
650 Kč

Kategorie 4

Japanisch

Preis für 1 PHYSISCHE SEITE
ohne Mehrwertsteuer (20%)
1.100-1.500 Kč

Übersetzungen aus der tschechischen Sprache in eine Fremdsprache

Kategorie 1

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Slowakisch, Spanisch, Ukrainisch, Ungarisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
490 Kč

Kategorie 2

Bosnisch, Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Finnland, Lettisch, Litauisch, Kroatisch, Makedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch, Rumänisch, Serbisch, Slowenisch, Schwedisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
590 Kč

Kategorie 3

Arabisch, Vietnamesisch

Preis für 1 NS
ohne Mehrwertsteuer (20%)
650 Kč

Kategorie 4

Japanisch

Preis für 1 PHYSISCHE SEITE
ohne Mehrwertsteuer (20%)
1.100-1.500 Kč

Preise der damit zusammenhängenden Dienstleistungen

amtlich beglaubigte Kopie eines Dokuments – Kategorie 1-3:  130-200 Kč / 1 NS, ohne Mehrwertsteuer (20%)

Kopie einer beglaubigten Übersetzung – Kategorie 4: nach Vereinbarung

Gebühren, ohne Mehrwertsteuer (20%)

  • Verschickung der beglaubigten Übersetzung im Inland: Für das Verschicken per Einschreibesendung berechnen wir 50 Kč.
  • Verschickung der beglaubigten Übersetzung im Inland: Für das Verschicken per Nachnahme berechnen wir 90 Kč.
  • Verschickung der beglaubigten Übersetzung ins Ausland: Für das Verschicken ins Ausland (per Nachnahme) berechnen wir eine Gebühr entsprechend den Versandkosten.
  • Falls Sie den Preis für die beglaubigte Übersetzung von einem ausländischen Bankkonto überweisen, berechnen wir Ihnen zuzüglich zum Übersetzungspreis eine einmalige Gebühr von 350 Kč.

Die Preisliste schicken wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

Anfrage - Übersetzen

Sie möchten den Übersetzungspreis im Voraus wissen? Schicken Sie uns mit Hilfe dieses Formulars den zu übersetzenden Text und Ihre Kontaktdaten zu. Wir erstellen Ihnen umgehend einen unverbindlichen Voranschlag.

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